AGB
Allgemeine Bedingungen zur Seminarteilnahme
Agentur Madeja-Stieren GmbH (AMS)
Präambel
Teilnahme an den von der Agentur Madeja-Stieren GmbH durchgeführten Seminaren ist nur möglich,
wenn Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden erklären.
§ 1 Seminare
§ 1.1 Anmeldung
Eine Anmeldung zu den von uns angebotenen Smeinaren ist schriftlich (per Post, Fax oder
E-Mail) oder über unsere Website (www.ams-personal.de) mögich.
| Postanschrift: Agentur Madeja-Stieren GmbH Lange Strasse 7 33181 Bad Wünnenberg |
Fax: 0 29 57 – 99 54 75 |
E-Mail: ams@ams-personal.de |
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung gilt
von uns als angenommen, sobald diese von uns schriftlich bestätigt wurde (in der Regel per
E-Mail oder Fax). Ab diesem Zeitpunkt gilt Ihre Anmeldung als verbindlich.
§ 1.2 Kosten
Die Seminargebühren sind vor Beginn des Seminars ohne Abzug zu entrichten. Die Bezahlung
erfolgt per Vorkasse, Scheck oder Lastschriftverfahren.
Bankverbindung:
Volksbank Paderborn
BLZ: 472 601 21
Kontonummer: 419 273 200
Für Mitglieder des BVMW erheben wir ermäßigte Seminargebühren, die Sie der Seminar-
ausschreibung entnehmen können.
§ 1.3 Abmeldung
Abmeldungen sind in schriflticher Form einzureichen (per Post, Fax oder E-Mail).
Erfolgt eine Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Seminars wird die
volle Seminargebühr fällig. Bei Abmeldungen im Zeitraum von 15 bis 28 Tagen vor
Seminarbeginn erheben wir 50% der Seminargebühren.
Sollte eine andere Person anstelle der ihrigen an dem Seminar teilnehmen,
entfallen diese Kosten.
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird die volle Seminargebühr fällig.
§ 1.4 Seminarleiter und Referenten
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Seminardurchführung behalten wie uns den
Ersatz eines gleichwertigen Referenten vor, sollte der in der Ausschreibung aufgeführte
Referent aus unvorhergesehenen Gründen verhindert sein.
§ 2 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die
Bedingungen im Übrigen wirksam. AMS und der Kunde werden die nichtige Bestimmung
durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich
am nächsten kommt.
Stand: 12. Februar 2004